Höhe: 125 Euro monatlich ab Pflegegrad I.
Wir können direkt mit den Pflegekassen abrechnen.
Weiterhin können bis zu 40% der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld wird dann anteilig gekürzt.
Alle Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten jährlich bis zu 1612 Euro für Verhinderungspflege, wenn die Betreuungsperson ausfällt.
Dieser Betrag kann um weitere 806 Euro aus Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, wenn diese nicht für einen stationären Aufenthalt benötigt werden.
Auch diese Leistungen können wir im Rahmen der Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung übernehmen und mit den Pflegekassen abrechnen.